ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER

EINRICHTUNGSPROFIS GMBH und

EINRICHTUNGSPROFIS MONTAGE GMBH

Im Grunde unseres Herzens möchten wir lediglich ihr Inneneinrichter in Leipzig sein. Dennoch kommen wir nicht daran vorbei, Ihnen unsere Geschäftsbedingungen näher zu bringen.

  1. ALLGEMEINES

1.1 Bei den nachfolgenden Geschäftsbedingungen haben wir uns auf die für Sie und uns wichtigsten Punkte beschränkt.

1.2 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

  1. ANGEBOTE & PLANUNGEN

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages, einschließlich des Leistungsumfangs, ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind insbesondere nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Alle weiteren Vereinbarungen, auch mündliche Abreden, werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam.

2.2 Planungen werden als kostenpflichtige Dienstleistungen angesehen. Sofern die Unternehmung eine Planung auf Kundenwunsch anfertigt und diese schlussendlich nicht realisiert wird, werden Kosten in Höhe von 15% der Gesamtauftragssumme in Rechnung gestellt.

2.3 Wir behalten uns alle Eigentums- und Urheberrechte an allen Unterlagen, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassen werden, wie Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Angebotsunterlagen. Sie dürfen Dritten nicht zum eigenständigen Gebrauch überlassen werden. Falls kein Vertrag geschlossen wird, muss der Kunde alle Angebotsunterlagen unverzüglich innerhalb von drei Wochen zurückgeben.

 

  1. SONDERANFERTIGUNG

Bei Sonderanfertigungen können wir nach Auftragsbestätigung eine Vorauskasse bis zur Hälfte des Kaufpreises verlangen. Die Listenpreise gelten nicht für Sonderanfertigungen. Bei besonderen Anfertigungen müssen die Lieferzeiten separat vereinbart werden.

  1. PREISE, ERGÄNZUNGEN & ZAHLUNG

4.1 Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten allein die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich frei Haus – einschließlich Abladen/hinter die 1. verschließbare Tür.

4.2 Es ist erforderlich, den Kaufpreis sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen, spätestens am Fälligkeitstag, der in der Auftragsbestätigung oder Rechnung gesondert angegeben ist.

4.3 Bei Zahlungsverzug haben wir die Möglichkeit, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, die gelieferte Ware in Empfang zu nehmen, Sicherheiten zu fordern, die gestellten Sicherheiten zu nutzen und alle ausstehenden Zahlungen zu zahlen. Es ist erforderlich, die von uns gelieferte Ware getrennt zu lagern und als unser Eigentum zu kennzeichnen. Wir fordern die Herausgabe der Ware als Sicherheit und verlangen Zinsen in Höhe der Kreditkosten, die wir ab Fälligkeit selbst zahlen müssen, jedoch mindestens fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr (jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Wir können auch Verzugsschaden geltend machen.

  1. STORNIERUNG

Tritt der Besteller von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

  1. LIEFERFRIST, LIEFERUMFANG & ABNAHME NACH DER MONTAGE

7.1 Lieferfrist: Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

7.1.1 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B.: Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse, die nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

7.1.2 Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller unverzüglich mitgeteilt.

7.1.3 Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

7.2 Lieferumfang: Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen, die auf die des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

7.3 Abnahme nach der Montage: Nachdem das Werk (der Auftrag) montiert oder fertiggestellt ist, erfolgt eine direkte Abnahme vor Ort mit dem Kunden oder seinem berechtigten Stellvertreter sowie den beauftragten Monteuren oder einem anderen Mitarbeiter von uns. Es ist außerdem erforderlich, dass die beiden Parteien ein Abnahmeprotokoll unterschreiben.

7.3.1 Falls der Kunde das Werk bereits nutzt (auch für zusätzliche Arbeiten, die er oder andere Firmen durchführen), ohne dass eine Abnahme vor Ort mit uns durchgeführt wurde, so erkennt er unsere erbrachten Leistungen als fehlerfrei an.

7.3.2 Es gibt keinen Anspruch mehr auf Beseitigung von Mängeln bei montierten Produkten, die später beanstandet wurden. Falls der Kunde eine Abnahme verweigert, haben wir oder der Kunde das Recht, eine Abnahme durch einen Gutachter durchzuführen. Dabei ist der Kunde für die entstehenden Kosten verantwortlich.

 

  1. ANNAHMEVERZUG

Wenn der Kunde die Annahme verweigert oder schuldhaft andere Mitwirkungspflichten verletzt, können wir nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen die sofortige Zahlung des Kaufpreises verlangen. Stattdessen haben wir die Möglichkeit, den Vertrag oder den noch nicht erfüllten Teil davon zu kündigen oder die Erfüllung abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung einzufordern.

  1. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verpfändungen oder Übereignung unseres Eigentums ist unzulässig. Die Rechte des Käufers sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte übertragbar.

Wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält, haben wir das Recht, die Ware zurückzuziehen.

9.2 Solange das Eigentum noch nicht an den Kunden übergeben wurde, muss der Kunde das Eigentum sorgfältig behandeln. Es liegt in seiner Verantwortung, die Gegenstände ausreichend zum Neuwert gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden auf eigene Kosten zu versichern. Falls Wartungs- und Inspektionsarbeiten notwendig sind, muss der Kunde diese rechtzeitig auf eigene Kosten durchführen. Falls das Eigentum noch nicht erworben wurde, muss der Kunde uns umgehend in Textform informieren, falls der gelieferte Gegenstand gepfändet oder anderen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Falls der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu tragen, muss der Kunde für den Schaden aufkommen, der uns entstanden ist.

9.3 Der Kunde hat die Ware, die unter Eigentumsvorbehalt steht, gesondert zu lagern und als diese auch zu kennzeichnen.

 

  1. MÄNGEL UND GEWÄHRLEISTUNG

10.1 Offensichtliche Mängel (keine Transportschäden) sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, versteckte Mängel ebenfalls unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Wenn der Kunde den Mangel der Ware nicht form- und fristgerecht angezeigt hat, verfällt unsere Gewährleistungspflicht nach Ablauf des entsprechenden Zeitraumes.

10.2 Bei berechtigtem Mangel bieten wir unserer Wahl kostenlose Nachbesserung, Minderung oder Rückabwicklung des Vertrages. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. auf dem Fehlen der ausdrücklich, schriftlich erfolgten Zusicherung von Eigenschaften.

10.3 Muster werden als grobe Typenmuster betrachtet und eine absolute Mustertreue ist kein Beschaffenheitsmerkmal, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

10.4 Es gibt keine Mängelansprüche für natürliche Abnutzung, Schäden, die nach dem Gefahrübergang aufgrund fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebs- oder Reinigungsmittel, mangelhafter Bauarbeiten oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag oder der üblichen Verwendung nicht vorausgesetzt sind. Es gibt auch keine Mängelansprüche für Schäden, die durch fehlerhafte oder unzureichende Bedienung, elektrische oder elektrochemische oder chemische Einflüsse sowie ungeeignete Betriebs- und Einbaubedingungen verursacht werden.

  1. HAFTBESCHRÄNKUNG

Schadenersatzansprüche aus Delikt sowie aufgrund von Nebenpflichtverletzungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

  1. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

12.1 Erfüllungsort ist Leipzig. Sollten wir wider Erwarten unterschiedlicher Rechtsauffassung sein, gilt für alle aus den Vertragsverhältnissen mit Kaufleuten im Sinne des HGB entstehenden Rechtsstreitigkeiten als Gerichtsstand Leipzig. Bei Nichtkaufleuten gilt für alle aus den Vertragsverhältnissen entstehenden Rechtsstreitigkeiten das BGB und als Gerichtsstand Leipzig.

12.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Recht findet keine Anwendung.

  1. Tätigkeit als Generalunternehmer

Wir treten teilweise bei einzelnen Geschäften der jeweiligen Abteilungen (Trockenbau, Küchenmontage, Innenarchitektur, etc.) oder Gesamtprojekten als Generalunternehmer auf und setzen hierfür ausgewählte Subunternehmen ein. Diese können teilweise Vertretungen einzelner Bereiche wegen Urlaub und Krankenstand von Mitarbeitern, oder die schnellere Ausführung der beauftragten Tätigkeit durch mehr Personal für unseren Kunden bedeuten. Die Information über den Einsatz von Kooperationsunternehmen/Subunternehmen müssen wir auch bei Privathaushalten nicht explizit anzeigen. Falls Sie explizit den Einsatz von unserem Personal wünschen, bitten wir um Information über diese Ausführungswünsche.

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.