ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Einrichtungsprofis

Im Grunde unseres Herzens möchten wir lediglich ihr Büroausstatter in Leipzig sein. Dennoch kommen wir nicht daran vorbei, Ihnen unsere Geschäftsbedinungen näher zu bringen.

1. Allgemeines

Bei den nachfolgenden Geschäftsbedingungen haben wir uns auf die für Sie und uns wichtigsten Punkte beschränkt.

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

2. Angebote & Planungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages, einschließlich des Leistungsumfangs, ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind insbesondere nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich verein-bart wird. Alle weiteren Vereinbarungen, auch mündliche Abreden, werden erst durch schriftliche Bestätigung wirksam.

Planungen werden als kostenpflichtige Dienstleistungen angesehen. Sofern die Unternehmung eine Planung auf Kundenwunsch anfertigt und diese schlussendlich nicht realisiert wird, werden Kosten in Höhe von 15% der Gesamtauftragssumme in Rechnung gestellt werden.

3. Preise & Ergänzungen

Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten allein die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüg- lich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich frei Haus – einschließlich Abladen/hinter die 1. verschließbare Tür.

4. Stornierung

Tritt der Besteller von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstan-denen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

5. Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B.: Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse, die nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller unverzüglich mitgeteilt.

Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

6. Lieferumfang

Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung be- stimmt. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen, die auf die des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verpfändungen oder Übereignung unseres Eigentums ist unzulässig. Die Rechte des Käufers sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte übertragbar.

8. Mängel und Gewährleistung

Offensichtliche Mängel (keine Transportschäden) sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, versteckte Mängel ebenfalls unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Bei berechtigtem Mangel bieten wir unserer Wahl kostenlose Nachbesserung, Minderung oder Rückabwicklung des Vertrages. Hierfür steht uns eine ange- messene Frist zur Verfügung. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässig- keit bzw. auf dem Fehlen der ausdrücklich, schriftlich erfolgten Zusicherung von Eigenschaften.

9. Haftbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Delikt sowie aufgrund von Nebenpflichtverlet- zungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Leipzig. Sollten wir wider Erwarten unterschiedlicher Rechtsauffassung sein, gilt für alle aus den Vertragsverhältnissen mit Kaufleuten im Sinne des HGB entstehenden Rechtsstreitigkeiten als Gerichtsstand Leipzig. Bei Nichtkaufleuten gilt für alle aus den Vertragsverhältnissen entstehenden Rechtsstreitigkeiten das BGB und als Gerichtsstand Leipzig.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwi- schen uns und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das in- ternationale Recht findet keine Anwendung.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.